Allgemeine Geschäftsbedingungen der ReMedIT GmbH, Am Steinbach 5, 86757 Wallerstein

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1. Allgemeines: Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der QuoVadis GmbH ab dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt. Ausgenommen sind hier Softwareprodukte für diese gelten unsere allgemeinen Bedienungen für Softwareprodukte. Eine rechtliche Einheit ist nicht gegeben, sie haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Erklärungen des Vertragspartners und evtl. Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch wenn diese besagen, dass ein Vertragsabschluss nur unter Anerkennung seiner Geschäftsbedingungen gültig wird. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle geschäftlichen Beziehungen bedürfen der Schriftform, auch die Vereinbarung, dass das Erfordernis der Schriftform aufgehoben wird. 

 

2. Angebote / Preise: Alle Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Möglichkeiten stets freibleibend und unverbindlich. Die Angebote erlangen erst Gültigkeit durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnungsstellung durch die QuoVadis GmbH. Gültig sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich, gültigen MwSt. und gesetzlich vorgeschriebenen Urheberrechtsabgaben. Versandkosten, Aufstellungskosten und Kosten durch Änderung gehen zuLasten des Käufers, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart oder angeboten wurde. 

 

3. Lieferung / Gefahrübergang: Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich verbindliche Zusagen gemacht wurden. Wir behalten uns die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzproduktes für den Fall einer Nichtlieferbarkeit vor. Sofern unser Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt sowie der Erklärung, danach die Leistung oder Lieferung nicht mehr entgegenzunehmen (BGB 326 Abs. 1).Sich aus Liefer- und Leistungsverzögerungen ergebende Ersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern unser Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Umstände der höheren Gewalt, die uns eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen geben uns das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Eintritt einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen sind wir zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche aus dem Rücktritt sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Waren werden in jedem Falle auf Gefahr des Käufers geliefert, dies gilt auch für Rücklieferungen an uns. 

 

4. Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle unsere Forderungen getilgt sind. Durch Teilzahlung erwirbt der Käufer kein Eigentum an der Lieferung. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Durch Veränderungen oder den Einsatz unserer Waren in Systemen erlangen wir Miteigentum an den Veränderungen oder Systemen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis unserer Forderungen zu der übrigen Ware. Der Käufer ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Eine Warenrücknahme erfolgt nur aus Sicherheitsgründen und stellt keinen Vertragsrücktritt dar.  

 

5. Zahlung: Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Nachnahme, Abbuchungsgenehmigung oder V-Scheck bei Auftragserteilung, zahlbar. Gültig ist hier die Zahlungsaufforderung auf der Rechnung oder das in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe unserer Hausbank zu berechnen. Befindet sich der Käufer mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in Verzug, sind wir des weiteren berechtigt, eine Mahngebühr von 5,0 % des Rechnungsbetrages zu erheben.  Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Zahlungen mit schuld befreiender Wirkung müssen auf ein Konto der QuoVadis GmbH erfolgen.  

 

6. Gewährleistung: Es gilt die gesetzliche  Gewährleistungsfrist mit Datum der Auslieferung. Verlängerte Gewährleistungszeiten gelten nur für die Rechner. Monitore, Drucker und Datensicherungsgeräte sowie sonstiges Zubehör sind ausgenommen. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch des Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Etwaige Änderungen, unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse lassen die Gewährleistungsfrist erlöschen. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Lieferung schriftlich bei uns unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Servicekosten sind nicht enthalten und daher kostenpflichtig. Für unangebrachte Mängelrügen berechnen wir dem Käufer Zeitaufwand, Material und Spesen. Transport erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Käufers. 

 

7. Schadenersatzansprüche/Haftung: Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit oder Verzug der Leistungen sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die QuoVadis GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Kunden, einschließlich entgangenen Gewinn, soweit der QuoVadis GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Schadenersatz beschränkt sich auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar. 

 

8. Datenschutz: Die QuoVadis GmbH wird die Daten des Käufers EDV - mäßig speichern und verarbeiten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist. Der Kunde hat das Recht, diese Informationen einzusehen. Die QuoVadis GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über das Geschäft des Kunden zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Die QuoVadis GmbH kann den Kunden ohne nähere Beschreibung in ihre Referenzliste aufnehmen.

 

9. Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Regelungen rechtlich unwirksam sein, so ist dies durch eine dem Willen der Vertragspartner möglichst nahekommende zulässige Regelung zu ersetzen. Die rechtliche Wirksamkeit des Gesamtvertrages wird hiervon nicht berührt. Erfüllungsort ist Nördlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nördlingen. 

 

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